Schon am 11.02.2018 berichtete das WOCHENBLATT auf den Kanarischen Inseln über dieses Thema und auch über die Punkte, die von den Änderungen betroffen sind. Wer also in Spanien ein KFZ besitzt, oder sich mit der Absicht trägt, demnächst ein KFZ nach Spanien einzuführen, somit also dann auch zum spanischen TüV ( ITV) muss, der sollte die deutschen Informationen zu den jetzt anstehenden Änderungen zumindest einmal gelesen haben.
Natürlich gilt auch hierbei wieder der Hinweis:
Unsere Informationen sind nur "informativ" und für jegliche KONKRETE Information empfehlen wir auf jeden Fall sich mit der dafür zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, zum Beispiel, das Deutsche Konsulat, bzw. in diesem Fall die Straßenverkehrsbehörde in Málaga.
Besten Gruß, Uwe

